Photovoltaikanlagen

Solarstromanlagen erzeugen elektrische Energie aus Sonnenlicht. Ihre Leistungskurve folgt dem täglichen Lauf der Sonne; der höchste Ertrag wird um die Mittagszeit erreicht. Etwa zur gleichen Zeit treten auch die Tagesverbrauchsspitzen im Stromnetz auf. 

Aufgrund der derzeitigen Einspeisevergütungen ist es sinnvoll den Strom komplett selbst zu nutzen. Die Größe netzgekoppelter Anlagen wird vor allem durch ökonomische und rechtliche Faktoren bestimmt. Neben den Investitionskosten und den Platzverhältnissen spielt bei Bestandsanlagen vor allem die Statik der Dächer eine zentrale Rolle.

Nachfolgend benannte Leistungen können wir für Sie erbringen!

  • Planung von PV-Anlagen, Vorschläge zur Finanzierung
  • Einholung von Angeboten
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der technischen Parameter
  • Fabrikat unabhängige Beurteilung der angebotenen Anlagen, hinsichtlich Rentabilität, Ertrag und Nachhaltigkeit, einschl. der Prüfung der eingesetzten Wechselrichtertechnik
  • Aufstellen eines Zeitplanes und die damit verbundene Organisation des Bauablaufes unter Berücksichtigung der Produktionsabläufe
  • Mithilfe bei der Erfüllung der statischen Forderungen (ggfls. Vermittlung eines Statikers)
  • Hilfe zur Einreichung des Bauantrages
  • Beratung zum Werkvertrag mit der Ausführungsfirma
  • Beratung zum Werkvertrag mit Energieversorgungsunternehmen hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Beratung zur Versicherungsart und zur Finanzierung

     

  • Anfertigen von Protokollen zu wichtigen Baubegehungen
  • Rechnungsprüfung
  • Beratung Netzanschluss
  • Kontrolle, Dokumentation der Bauleistungen in Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis
  • Stichprobenartige Qualitätskontrolle der eingebauten Solarmodule
    • Leistungsmessung
    • Erstellen einer Elektolumineszenzaufnahme
    • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
    • Erststellen der Thermografie unter Last
  • Qualitätskontrolle der String Verschaltung; Messung mittels Kennlinienmessgerät und Auswertung der Messergebnisse
  • Mitwirkung bei der Abnahme
  • Mitwirkung bei der Form der Anlagenüberwachung
  • Prüfung von Service – und Wartungsverträgen