Photovoltaikanlagen
Solarstromanlagen erzeugen elektrische Energie aus Sonnenlicht. Ihre Leistungskurve folgt dem täglichen Lauf der Sonne; der höchste Ertrag wird um die Mittagszeit erreicht. Etwa zur gleichen Zeit treten auch die Tagesverbrauchsspitzen im Stromnetz auf.Aufgrund der derzeitigen Einspeisevergütungen ist es sinnvoll den Strom komplett selbst zu nutzen.
Die Größe netzgekoppelter Anlagen wird vor allem durch ökonomische und rechtliche Faktoren bestimmt. Neben den Investitionskosten und den Platzverhältnissen spielt vor allem die Solarstrom-Förderung eine zentrale Rolle.
Der gesetzliche Garantiepreis sinkt für neu an das Netz gehende Anlagen jährlich und sieht in § 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger eine stufenweise Erhöhung der EEG-Umlagebeteiligung (30% in 2015 bis 40% in 2017) vor. Das bedeutet das die EEG-Umlage auf Eigenstrom einen Teil des positiven Effeks der KWK-G-Förderung wieder auf. Gut dimensionierte KWK-Anlagen sind jedoch weiterhin wirtschaftlich und verlängern ihre Amortisationszeit um ca. 8-12 Monate. Die Befreiung der energieintensiven Unternehmen gilt auch auf Eigenstrom. Dort sind dan nur noch 15% fällig.
Vergleich der Umlagen auf den Strompreis
2014 | 2015 | |
EEG Umlage | 6,24 | 6,17 |
KWK Umlage |
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A - bis 100.000 kWh | 0,178 | 0,254 |
B - über 100.000 kWh | 0,055 | 0,051 |
C - über 100.000 kWh + stromintensiv* | 0,025 | 0,025 |
abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV | 0,009 | 0,006 |
Offshore-Haftungsumlage § 17f EnWG |
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A - bis 1.000.000 kWh | 0,25 | -0,051 |
B - über 1.000.000 kWh | 0,05 | 0,05 |
C - über 1.000.000 kWh + stromintensiv* | 0,025 | 0,025 |
§ 19 Abs. 2 StromNEV |
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A - bis 100.000 kWh | 0,092 | 0,237 |
A+ Anteil > 100.000 kWh bis 1.000.000 kWh | 0,482 | 0,227 |
A++ Anteil > 100.000 kWh bis 1.000.000 kWh, prod. Gewerbe, Schienenverkehr und stromintensiv* | 0,532 | 0,227 |
B Anteil > 1.000.000 kWh | 0,05 | 0,05 |
C > 1.000.000 kWh, prod. Gewerbe, Schienenverkehr und stromintensiv* | 0,025 | 0,025 |
Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr übersteigen 4% des Umsatzes
Nachfolgend benannte Leistungen können wir für Sie erbringen!
- Einholung von Angeboten
- Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der technischen Parameter
- Fabrikat unabhängige Beurteilung der angebotenen Anlagen, hinsichtlich Rentabilität, Ertrag und Nachhaltigkeit, einschl. der Prüfung der eingesetzten Wechselrichtertechnik
- Aufstellen eines Zeitplanes und die damit verbundene Organisation des Bauablaufes unter Berücksichtigung der Produktionsabläufe
- Mithilfe bei der Erfüllung der statischen Forderungen (ggfls. Vermittlung eines Statikers)
- Hilfe zur Einreichung des Bauantrages
- Beratung zum Werkvertrag mit der Ausführungsfirma
- Beratung zum Werkvertrag mit Energieversorgungsunternehmen hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen
- Beratung zur Versicherungsart und zur Finanzierung
- Anfertigen von Protokollen zu wichtigen Baubegehungen
- Rechnungsprüfung
- Beratung Netzanschluss
- Kontrolle, Dokumentation der Bauleistungen in Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis
- Stichprobenartige Qualitätskontrolle der eingebauten Solarmodule
- Leistungsmessung
- Erstellen einer Elektolumineszenzaufnahme
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Erststellen der Thermografie unter Last
- Qualitätskontrolle der Stringverschaltung; Messung mittels Kennlinienmessgerät und Auswertung der Meßergebnisse
- Mitwirkung bei der Abnahme
- Mitwirkung bei der Form der Anlagenüberwachung
- Prüfung von Service – und Wartungsverträgen